Angus West e.V.

Verein für Angus-Züchter und -Halter

Regelung zu Ökobetrieben

Johannes Hibbeln / Jörn Bender

Eine erfreuliche Nachricht konnten die Fleischrinderzüchter mit ökologischer Haltung von den diesjährigen Info-Veranstaltungen des FHB mit nach Hause nehmen.

In der Vergangenheit verloren alle Tiere beim Verbringen aus einem Ökobetrieb in einen konventionellen Betrieb ihren Ökostatus. Wurden diese Tiere anschließend unter bestimmten Voraussetzungen wieder in einen Ökobetrieb eingestallt, begann die Umstellungszeit bei der Stunde Null.

Wie Dr. Dissen mitteilte, ist das zuständige Landesamt (LANUV) in NRW auf entsprechende Anfrage der Ökoverbände  zu einer anderen Sichtweise gekommen.

Diese Vorgaben wurden dahingehend geändert, dass ihnen die Öko-Lebenszeit vor dem Einstallen in einen konventionellen Betrieb mit späterer Rückführung in einen Ökobetrieb wieder angerechnet wird. Um den vollen Ökostatus wieder zu erlangen, müssen diese Tiere insgesamt drei Viertel ihrer Lebenszeit ökologisch gehalten worden sein. Zudem muss nach der letzten konventionellen Haltung immer eine erneute, durchgehende Umstellungszeit von mindestens zwölf Monaten im Biobetrieb eingehalten werden.

Diese Regelung ist natürlich auch für unsere stationsgeprüften Jungbullen, die aus Ökobetrieben stammen, von großem Interesse. Werden sie nach dem Verlassen der Prüfstation, die in der Regel bis zu 150 Tage umfasst, direkt wieder in einen Ökobetrieb verbracht, erreichen sie so oftmals nach zwölf Monaten wieder einen vollen Biostatus.

Bitte in jedem Einzelfall nachprüfen. Ebenfalls, ob diese Reglung in anderen Bundesländern gilt.